Die J1 umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über Besonderheiten im Verhalten und in der Entwicklung Ihres Kindes.
Der Übergang vom Kindsein ins Erwachsenenalter ist eine oft schwierige Entwicklungsphase. Die Pubertät bringt eine Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen mit sich, mit denen Heranwachsende erst einmal zurechtkommen müssen. Da taucht sicherlich manche Frage auf, die Ihr Kind vielleicht lieber mit jemand anderem als mit seinen Eltern klären möchte. Bei der J1 kann Ihr Kind mit dem Arzt oder der Ärztin seines Vertrauens in Ruhe über alles sprechen, was ihm vielleicht unter den Nägeln brennt: über Sexualität und Verhütung, Drogen, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Essstörungen, aber auch über mögliche Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis.
Auf all seine Fragen erhält es kompetente Antworten und kann sichergehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt. Denn auch wenn Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Ihr Kind es nicht möchte, darf der Arzt oder die Ärztin hierüber keine Auskunft geben, es sei denn, es bestünde eine Gefahr für das Leben des Kindes.
Dr. med. Nicolas Kutzscher
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